Definition

Ein Bürge verpflichtet sich gegenüber einem Gläubiger, für die Schulden eines Dritten einzustehen – auch für künftige oder bedingte Verbindlichkeiten.

Formvorschriften


SituationSchriftform erforderlich?
Privatperson als BürgeJa
Kaufmann als Bürge (Handelsgeschäft)Nein
Elektronische FormNie zulässig

Heilung des Formmangels

Erfüllt der Bürge die Hauptverbindlichkeit, wird ein Formmangel geheilt – die Bürgschaft gilt dann trotzdem als wirksam.

Weitere Erklärungen


Schuldversprechen

  • Eine Leistung wird selbstständig versprochen
  • Schriftform nötig (außer bei Kaufleuten im Handelsgeschäft)

Schuldanerkenntnis

  • Das Bestehen eines Schuldverhältnisses wird anerkannt
  • Schriftform nötig (außer bei Kaufleuten im Handelsgeschäft)
  • Wenn für das ursprüngliche Schuldverhältnis eine besondere Form gilt → diese Form auch für das Anerkenntnis nötig

Arten von Bürgschaften


Selbstschuldnerische Bürgschaft

  • Die Bank kann sich das Geld direkt vom Bürgen holen, ohne sich um den Schuldner zu bemühen
  • Tipp: Verlangt eine Bank dies, auf keinen Fall machen

Ausfallbürgschaft

  • Für den Bürgen das sicherste
  • Tritt erst eine wenn alle rechtlichen Mittel gegen den Schuldner ausgeschöpft sind

Globalbürgschaft

  • Ist nicht begrenzt auf einen Kredit
  • Gilt für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten

Gemeinsame Bürgschaft

  • Haftung wird auf mehrere Personen verteilt
  • Darf nicht gesamtschuldnerisch sein

Höchstbetragsbürgschaft

  • Is in Höhe und Dauer begrenzt