Bei einem Avalkredit bzw. Bankaval erfolgt – entgegen der Bezeichnung – keine Auszahlung eines Kreditbetrages an den Avalnehmer. Vielmehr erhält der Avalnehmer eine Bürgschaft oder eine Garantiezusage z.B. von einer Bank. Diese wiederum stellt für den Avalkredit einen Zins (Avalzins) bzw. eine Gebühr (Avalgebühr bzw. Avalprovision) in Rechnung.
Beispiele für Avalkredite sind das Mietaval, das Anzahlungsaval oder auch das Gewährleistungsaval.
Kreditleihe
Der Avalkredit ist eine Form der sogenannten Kreditleihe, bei dem das Kreditinstitut keine liquiden Mittel, sondern seine Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt. Der Geschäftspartner (z.B. Vermieter) muss sich somit nicht mit der Kreditwürdigkeit seines z.B. Mieters auseinandersetzen, sondern kann sich auf die in der Regel hohe Kreditwürdigkeit der Aval gewährenden Bank verlassen.
Beispiel: Avalkredit
Die Müller GmbH schließt zum 1. Januar 2011 einen neuen Mietvertrag über 5 Jahre mit monatlichen Mietzahlungen von (netto) 10.000 Euro ab. Der Vermieter ist bereit, auf eine übliche Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten zu verzichten, sofern ihm dafür eine Bankbürgschaft gestellt wird (Mietaval bzw. Mietbürgschaft).
Die Hausbank der Müller GmbH erklärt sich bereit, die Bankbürgschaft über 30.000 Euro zu stellen. Sie verlangt hierfür jährlich 1 % der Bürgschaftssumme als Avalprovision. Die Müller GmbH zahlt somit jeweils am Jahresende (erstmalig 2011) eine Avalgebühr in Höhe von 300 Euro.
Es fließt im Regelfall weder Geld an die Müller GmbH noch an den Vermieter. Erst zum Zeitpunkt einer eventuellen Inanspruchnahme der Kaution (z.B. im Falle von Mietrückständen der Müller GmbH) wäre die Bürgschaft seitens der Bank zu leisten.
Vorteile und Nachteile eines Avalkredits
Vorteile
- Liquidität der Gesellschaft wird nicht beansprucht
- Avalgebühr niedriger als Kreditzins
Nachteile
- Belastet die Kreditlinie der Bank für den Kunden
- Eingeschränkte Verfügbarkeit: Bank übernimmt Bürgschaft nur bei hoher Kreditwürdigkeit