Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen mit unterschiedlichen Eigenschaften. Dabei ist es egal ob es sich um einen Voll- oder Teilzeitbeschäftigten handelt. Eine unterschiedliche Behandlung ist nicht zulässig!
Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit
- Dauer: unbefristet
- Beendigung: Kündigung oder Aufhebungsvertrag
- Kündigungsfrist
- Festgelegt durch:
- Gesetz
- Tarifvertrag
- Einzelarbeitsvertrag
- Frist: normalerweise 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats
- Festgelegt durch:
Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, daher gibt es eine Kündigungseinschränkung für z. B.: schwangere Mütter, Väter im Erziehungsurlaub, Schwerbehinderte, …
Dazu kommt der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder und Auszubildende
Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit
- Dauer: befristet (diese Dauer muss schriftlich festgehalten werden)
- diese Dauer ist bei sachlichen Grund (z. B. Aushilfstätigkeit) unbegrenzt zulässig
- ohne sachlichen Grund ist ein Vertrag von bis zu 2 Jahr gültig (bestehend aus max. 3 Verträgen)
- Beendigung: nach Ablauf der Frist oder des vereinbarten Zwecks
- Kündigung
- Frist: 2 Wochen
- ordentliche Kündigung nur mit Vereinbarung möglich
Tarifverträge können die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend wählen!
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nicht möglich wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag bestanden hat!
Eine kalendermäßige Befristung ist bis zu einer Dauer von 5 Jahren möglich.
Eine Befristung des Arbeitsvertrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform!
Arbeitsvertrag zur Probe
- Dauer: max 6 Monate (nur bei Vereinbarung oder tariflicher Regelung)
- Kündigungsfrist: 2 Wochen
- Beendigung: nach Ablauf des Probearbeitsverhältnis