- Greift ab 6 Monaten Anstellung
- Betriebe ab 10 Mitarbeitern
- Einspruchsfrist 3 Wochen
- Arbeitnehmer kann jederzeit kündigen (Frist beachten)
Gründe für Kündigung seitens Arbeitgeber
Personalbedingte Kündigung
- Dauererkrankung
- häufige Krankheit
- fehlende körperliche Eignung
- fehlende geistige Eignung
Betriebsbedingte Kündigung
- Rationalisierungsmaßnahmen
- Betriebsstilllegung
- dauerhafter Auftragsrückgang
- Ab 5 Kündigungen beim Arbeitsamt melden!
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
- Anspruch auf Abfindung
- hälfte des gesamten, bisher bei dieser Firma verdienten Gehalts
- wird monatlich berechnet, bei Teiljahren wird ab 6 Monaten das gesamte Jahr genutzt
Verhaltensbedingte Kündigungen
- unentschuldigtes Fehlen
- Beleidigung
- Arbeitszeitbetrug
- Nur mit vorheriger Abmahnung
Besonderer Kündigungsschutz
- Betriebsräte
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Schwerbehinderte
- Ab 20 Mitarbeitern min. 5% Behinderte
- werdende Mütter
- Elternzeit
- Pflegezeit
Massenentlassungen
- ab 20 Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz
Firma muss mit Begründung ans Arbeitsamt melden wenn innerhalb von 30 Jahren
| Entlassungen | Min Gesamtmitarbeiter | Max Gesamtmitarbeiter |
|---|
| 5 | 20 | 60 |
| 25 | 60 | 500 |
| 30 | 500 | |
| entlassen werden. | | |
Kündigungsschutzklage
- Frist: 3 Wochen ab Kündigungserhalt
- Tag des Erhalts gehört nicht dazu
Ausnahmen
- Geschäftsführer
- Betriebsleiter
- Leitende Angestellte
- wenn sie selbst berechtigt waren, Mitarbeiter zu kündigen