Grundsätze Wahlrecht

Allgemein Unmittelbar Frei Gleich Geheim

Wahl anfechten

Wähler können eine Wahl anfechten, wenn sie der Meinung sind das gegen einer oder mehrere dieser Grundsätze verstoßen wurde. Eine solche Anfechtung wird durch eine Wahlprüfung, die im Deutschen Bundestag beantragt werden muss geprüft.

Wahl Bundeskanzler

Vorschlag vom Bundespräsidenten Wahl durch Bundestag Bundespräsident ernennt ihn

Wahl Bundestag

4 Jahre