Grundsätze Wahlrecht
Allgemein Unmittelbar Frei Gleich Geheim
Wahl anfechten
Wähler können eine Wahl anfechten, wenn sie der Meinung sind das gegen einer oder mehrere dieser Grundsätze verstoßen wurde. Eine solche Anfechtung wird durch eine Wahlprüfung, die im Deutschen Bundestag beantragt werden muss geprüft.
Wahl Bundeskanzler
Vorschlag vom Bundespräsidenten → Wahl durch Bundestag → Bundespräsident ernennt ihn
Wahl Bundestag
4 Jahre