Einseitige Rechtsgeschäfte
empfangsbedürftige
erst wirksam wenn der andere es bekommen hat
- Kündigung
- Annahme von Erbe
- Widerruf
nicht empfangsbedürftige
Wird mit Abgabe wirksam, muss niemandem bekannt sein
- Testament
Mehrseitige Rechtsgeschäfte
einseitig verpflichtend
Einer leistet, einer nimmt an
- Schenkung
- Bürgschaft
gegenseitig verpflichtend
alle leisten etwas
- Kaufvertrag
- Arbeitsvertrag
Anfechtungsfristen
Bei Irrtum
- 10 Jahre
- unverzüglich nach Erkennen des Irrtums
Bei Täuschung/Drohung
- 10 Jahre
- 1 Jahr nach Kenntnis der Täuschung