Einseitige Rechtsgeschäfte

empfangsbedürftige

erst wirksam wenn der andere es bekommen hat

  • Kündigung
  • Annahme von Erbe
  • Widerruf

nicht empfangsbedürftige

Wird mit Abgabe wirksam, muss niemandem bekannt sein

  • Testament

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

einseitig verpflichtend

Einer leistet, einer nimmt an

  • Schenkung
  • Bürgschaft

gegenseitig verpflichtend

alle leisten etwas

  • Kaufvertrag
  • Arbeitsvertrag

Anfechtungsfristen

Bei Irrtum

  • 10 Jahre
  • unverzüglich nach Erkennen des Irrtums

Bei Täuschung/Drohung

  • 10 Jahre
  • 1 Jahr nach Kenntnis der Täuschung

Nichtige Rechtsgeschäfte