Rechtsfähigkeit
natürliche Personen
Beginn: Geburt Ende: Tod
juristische Personen
öffentliches Recht
zum Beispiel:
- öffentlich Rechtliche (ARD)
- Schulen
- Bundesländer
privates Recht
zum Beispiel
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- eingetragene Vereine
- Stiftungen
Beginn: Eintragung ins Handelsregister Ende: Löschung aus dem Handelsregister
Geschäftsfähigkeit
nicht Geschäftsfähig
- Bis 7 Jahre
- dauerhaft Geisteskranke
Rechtsgeschäfte sind nicht rechtswirksam
beschränkt Geschäftsfähig
- ab 7 Jahre bis 18 Jahre
Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam bis rechtl. Vertreter zustimmt (Frist 2 Wochen)
Taschengeldparagraph
Darf bis zu 70€ mtl. ausgeben ohne Zustimmung der rechtl. Vertreter.
Erben
ohne Zustimmung der rechtl. Vertreter nur wenn kein Nachteil entstehen kann (Nachlassinsolvenz möglich)
voll Geschäftsfähig
- ab 18 Jahren
- juristische Personen
Widerrufsrecht
Beginn: Empfang des letzten Teils der Ware oder bei Vertragsabschluss
Ab Beginn 14 Tage Widerrufsrecht.
Rücksendekosten können Besteller auferlegt werden.
Schlechtleistung
Schlechtleistung heißt falsche oder mangelhafte Ware.
bis 12 Monate nach Leistung muss der Verkäufer beweisen, dass der Käufer Schuld am Mangel ist. → Verkäufer muss Ware nicht beim erhalt Prüfen
ab 12 Monate nach Leistung Beweislastumkehr → jetzt muss der Käufer beweisen, dass der Verkäufer Schuld ist.
Werkvertrag
z.B. Handwerksleistungen Der Unternehmer (Handwerker) hat immer die Beweislast. Es wird immer ein Erfolg geschuldet. Kann storniert werden, aber Handwerker muss Schadlos gehalten werden (Stornogebühren)
Zustandekommen eines Vertrags
Die Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer müssen übereinstimmen und an eine bestimmte Person gerichtet sein.
Pflichten
Verkäufer
- Übereignung der einwandfreien Ware
- Annahme der Zahlung
Käufer
- Annahme der Ware
- Prüfen der Ware
- Bezahlen
Bindung an das Angebot
| Angebotsform | Bindung |
|---|---|
| bei Anwesenden | muss sofort angenommen werden |
| Telefon | muss sofort angenommen werden |
| ab Zustellung 1 Tag | |
| Brief | darf bis 3 Tage dauern |
Formvorschriften
Grundsätzlich gilt die Formfreiheit. Im Vertrag muss lediglich eindeutig die Einigung hervorgehen
Schriftform
Muss auf Papier verfasst sein und durch eigenhändige Unterschrift räumlich abgegrenzt sein.
- Bürgschaft
- Ausbildungsvertrag
- Schuldanerkenntnis
- befristete Arbeitsverträge
- Kündigung Arbeit
- langfristige Mietverträge
- Verbraucherkreditverträge
- Haustürgeschäfte
öffentliche Beglaubigung
Vom Notar wird die Unterschrift beglaubigt. Unterschrift muss vor dem Notar vollzogen werden.
- Eintragung ins Handelsregister
notarielle Beurkundung
Notar beurkundet den ganzen Vorgang mit Protokoll. Wird anschließend verlesen und unterschrieben.
- Grundstückskaufvertrag
- Schenkungsversprechen
- Erbvertrag
- Ehevertrag
- öffentliches Testament
Abschluss vor einer Behörde
Alle Parteien müssen vor Ort erscheinen und in Gegenwart von zuständigem Beamten eine Erklärung abgeben
- Eheschließung
Warning
Bei Nichteinhaltung ist das Rechtsgeschäft nicht rechtskräftig
Eigentum und Besitz
Besitz
Tatsächliche Herrschaft über eine Sache
z.B. Stift in der Hand
Eigentum
Rechtliche Herrschaft über eine Sache
z.B. Hauseigentümer