Rechtsfähigkeit

natürliche Personen

Beginn: Geburt Ende: Tod

juristische Personen

öffentliches Recht

zum Beispiel:

  • öffentlich Rechtliche (ARD)
  • Schulen
  • Bundesländer

privates Recht

zum Beispiel

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen

Beginn: Eintragung ins Handelsregister Ende: Löschung aus dem Handelsregister

Geschäftsfähigkeit

nicht Geschäftsfähig

  • Bis 7 Jahre
  • dauerhaft Geisteskranke

Rechtsgeschäfte sind nicht rechtswirksam

beschränkt Geschäftsfähig

  • ab 7 Jahre bis 18 Jahre

Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam bis rechtl. Vertreter zustimmt (Frist 2 Wochen)

Taschengeldparagraph

Darf bis zu 70€ mtl. ausgeben ohne Zustimmung der rechtl. Vertreter.

Erben

ohne Zustimmung der rechtl. Vertreter nur wenn kein Nachteil entstehen kann (Nachlassinsolvenz möglich)

voll Geschäftsfähig

  • ab 18 Jahren
  • juristische Personen

Widerrufsrecht

Beginn: Empfang des letzten Teils der Ware oder bei Vertragsabschluss

Ab Beginn 14 Tage Widerrufsrecht.

Rücksendekosten können Besteller auferlegt werden.

Schlechtleistung

Schlechtleistung heißt falsche oder mangelhafte Ware.

bis 12 Monate nach Leistung muss der Verkäufer beweisen, dass der Käufer Schuld am Mangel ist. Verkäufer muss Ware nicht beim erhalt Prüfen

ab 12 Monate nach Leistung Beweislastumkehr jetzt muss der Käufer beweisen, dass der Verkäufer Schuld ist.

Werkvertrag

z.B. Handwerksleistungen Der Unternehmer (Handwerker) hat immer die Beweislast. Es wird immer ein Erfolg geschuldet. Kann storniert werden, aber Handwerker muss Schadlos gehalten werden (Stornogebühren)

Zustandekommen eines Vertrags

Die Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer müssen übereinstimmen und an eine bestimmte Person gerichtet sein.

Pflichten

Verkäufer

  • Übereignung der einwandfreien Ware
  • Annahme der Zahlung

Käufer

  • Annahme der Ware
  • Prüfen der Ware
  • Bezahlen

Bindung an das Angebot

AngebotsformBindung
bei Anwesendenmuss sofort angenommen werden
Telefonmuss sofort angenommen werden
Mailab Zustellung 1 Tag
Briefdarf bis 3 Tage dauern

Formvorschriften

Grundsätzlich gilt die Formfreiheit. Im Vertrag muss lediglich eindeutig die Einigung hervorgehen

Schriftform

Muss auf Papier verfasst sein und durch eigenhändige Unterschrift räumlich abgegrenzt sein.

  • Bürgschaft
  • Ausbildungsvertrag
  • Schuldanerkenntnis
  • befristete Arbeitsverträge
  • Kündigung Arbeit
  • langfristige Mietverträge
  • Verbraucherkreditverträge
  • Haustürgeschäfte

öffentliche Beglaubigung

Vom Notar wird die Unterschrift beglaubigt. Unterschrift muss vor dem Notar vollzogen werden.

  • Eintragung ins Handelsregister

notarielle Beurkundung

Notar beurkundet den ganzen Vorgang mit Protokoll. Wird anschließend verlesen und unterschrieben.

  • Grundstückskaufvertrag
  • Schenkungsversprechen
  • Erbvertrag
  • Ehevertrag
  • öffentliches Testament

Abschluss vor einer Behörde

Alle Parteien müssen vor Ort erscheinen und in Gegenwart von zuständigem Beamten eine Erklärung abgeben

  • Eheschließung

Warning

Bei Nichteinhaltung ist das Rechtsgeschäft nicht rechtskräftig

Eigentum und Besitz

Besitz

Tatsächliche Herrschaft über eine Sache

z.B. Stift in der Hand

Eigentum

Rechtliche Herrschaft über eine Sache

z.B. Hauseigentümer