ImmobilienMobilien oder GeldHandschenkung
Freibetragkeinerschenkungssteuer Freibeträge beachten und gegebenenfalls Meldung an das Finanzamtalles Steuerfrei bis Schenkungssteuergrenze (bei Nichtverwandten 20000€)
Vertragsform- notarielle Beurkundung
- Auflassungserklärung und Grundbuch-Eintrag
sollten mit einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag abgesichert werdenformfrei möglich
Beispiel- Grundstück
- Haus
- wertvolle Mobilien
- wertvolle Geldgeschenke
- Geburtstagsgeschenk
- betrifft Mobilien
- Geld

Artender Schenkung

HandschenkungSchenkung von ImmobilienSchenkung von Mobilien
formlos möglicheine noterielle Beurkundung ist zwingend oder ersatzweise die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch z. B. Notar oder Grundbuchamt
Voraussetzung ist die Einigung beider Parteien
beachte Nichtigkeit wegen Formmangel gemäß §125BGB
Machen aus Gründen der Rechtssichrerheit einen notariell beurkundeten Schenkungsvertrag sinnvoll, aber nicht zwingend erfoderlich!
in jedem Fall müssen beide Parteien gemäß §30 ErbStG spätestens 3 Monate nach der Schenkung diese beim Finanzamt anzeigen.
beachte, das die Schenkung auf das Erbe angerechnet bzw. zugerechnet wird.
innerhalb der 10 Jahresfrist werden Schenkungen mit 10% weniger aufs Erbe angerechnet. Die Schenkung gilt nach 10 Jahren als komplett geschenkt.
die Freibeträge der Schenkung können alle *10 Jahre *angewandt werden
kleinere Geschenkezu verschiedenen Anlässen
§612 BGB§516 BGB
§518 BGB
§311b BGB
§925 BGB
§516 BGB
§518 BGB