| Immobilien | Mobilien oder Geld | Handschenkung | |
|---|---|---|---|
| Freibetrag | keiner | schenkungssteuer Freibeträge beachten und gegebenenfalls Meldung an das Finanzamt | alles Steuerfrei bis Schenkungssteuergrenze (bei Nichtverwandten 20000€) |
| Vertragsform | - notarielle Beurkundung - Auflassungserklärung und Grundbuch-Eintrag | sollten mit einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag abgesichert werden | formfrei möglich |
| Beispiel | - Grundstück - Haus | - wertvolle Mobilien - wertvolle Geldgeschenke | - Geburtstagsgeschenk - betrifft Mobilien - Geld |
Artender Schenkung
| Handschenkung | Schenkung von Immobilien | Schenkung von Mobilien |
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| formlos möglich | eine noterielle Beurkundung ist zwingend oder ersatzweise die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch z. B. Notar oder Grundbuchamt → Voraussetzung ist die Einigung beider Parteien beachte Nichtigkeit wegen Formmangel gemäß §125BGB | Machen aus Gründen der Rechtssichrerheit einen notariell beurkundeten Schenkungsvertrag sinnvoll, aber nicht zwingend erfoderlich! → in jedem Fall müssen beide Parteien gemäß §30 ErbStG spätestens 3 Monate nach der Schenkung diese beim Finanzamt anzeigen. → beachte, das die Schenkung auf das Erbe angerechnet bzw. zugerechnet wird. → innerhalb der 10 Jahresfrist werden Schenkungen mit 10% weniger aufs Erbe angerechnet. Die Schenkung gilt nach 10 Jahren als komplett geschenkt. → die Freibeträge der Schenkung können alle *10 Jahre *angewandt werden |
| kleinere Geschenkezu verschiedenen Anlässen | ||
| §612 BGB | §516 BGB §518 BGB §311b BGB §925 BGB | §516 BGB §518 BGB |