Internes Rechnungswesen
- wenig gesetzliche Regelungen (nur BGB)
- Kalkulation
- Kosten-
- Kostenarten-
- Kostenstellen-
- Kostenträger-Rechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechung = Deckungsbeitragsrechnung
- Das externe Rechnungswesen liefert die Daten zur Berechnung im internen Rechnungswesen
Externes Rechnungswesen
- es gilt das Handelsgesetzbuch (HGB)
- Bilanz + Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) = Jahresabschluss
- GuV weist einen Geschäftsjahresüberschuss oder einen Verlustjahresfehlbetrag auf.
- Dieser Gewinn bzw. Verlust wird in die Bilanz in Eigenkapital übertragen
- ⇒ Doppelte Buchführung
Bilanz Sammelkonto
| Aktiva | Passiva |
|---|---|
| Anlagevermögen - Gebäude - Maschinen - Fuhrpark - Büroausstattung | Eigenkapital - Stammeinlagen der Gesellschafter - Jahresüberschuss/Fehlbetrag |
| Umlaufvermögen - Vorräte - Bank - Ford. LL - Kasse | Fremdkapital (Verbindlichkeiten) - langfristiges Darlehen - Dispo - Ford. LL |
| Verwendung des beschafften Kapitals =Investition | Herkunft des beschafften Kapitals =Finanzierung |
| Stille Beteiligung | |
| tritt nach außen nicht sichtbar in Erscheinung ⇒ das Beteiligungskapital fließt direkt ins Eigenkapital, damit bleibt das Unternehmen (an dem man sich beteiligt hat) für Gläubiger attraktiv. Der stille Gesellschafter hat nur Kontrollrechte und ist nicht an der Geschäftsführung beteiligt, nur am Gewinn, Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden. |
Eigenfinanzierung / Außenfinanzierung
Kapitalerhöhung bei den Einzelunternehmern Überweisung vom privaten Konto auf Geschäftskonto (Eigenkapital)
Kapitalerhöhung bei der GmbH Bedeutet, wenn das Stammkapitalerhöht wird
→ Jeder Kaufmann im Sinne des HGB ist zur doppelten Buchführung verpflichtet