Grundidee
Bauhandwerker & Architekten können ihre Forderungen aus Bauleistungen absichern – für den Fall, dass dem Bauherrn das Geld ausgeht. Sicherheit kann schon vor Baubeginn verlangt werden – ohne einen Kunden abzuschrecken, da die Forderung erst nach Vertragsabschluss gestellt wird.
Ausnahmen
Kein Anspruch auf Sicherheit bei:
- Aufträgen von Behörden
- Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus für sich selbst bauen & Finanzierung direkt laufen lassen
Optionen des Bauhandwerkers
1. Bankgarantie verlangen
- Kunde wird verpflichtet, seine Bank die voraussichtliche Rechnungssumme garantieren zu lassen
- Möglich: vor, während & nach den Arbeiten – sogar nach Abnahme
- Zahlt der Kunde nicht → Bank springt ein
Widerruf möglich
Die Bank kann die Garantie widerrufen, wenn der Bauherr in finanzielle Schwierigkeiten gerät – muss aber alle bereits erledigten Arbeiten bezahlen.
Kosten & Empfehlung
- Kosten: ca. – p.a. der Garantiesumme (i.d.R. unter )
- Mehrkosten über → können auf den Bauherrn abgewälzt werden
- Empfehlung: Garantie von ca. – der Auftragssumme + schriftliche Abschlagszahlungen vereinbaren
2. Frist setzen & Leistung verweigern
- Kunde zahlt keine Sicherheit → angemessene Frist setzen (ca. 2 Wochen)
- Nach Fristablauf: Arbeit verweigern – keine Androhung oder Kündigung nötig
3. Schadenersatz fordern
- Auftrag platzt wegen fehlender Sicherheit →
- Pauschal 5 % der Vergütung für noch nicht erbrachte Leistung verlangen (gesetzliche Gewinnvermutung)
Voraussetzung
Ein tatsächlicher Schaden muss entstanden sein!
Bauhandwerker-Sicherungshypothek
Was ist das?
Alternative zur Bauhandwerkersicherung: Eintragung einer Hypothek auf das Grundstück des Bestellers im Grundbuch
| Situation | Konsequenz | |
|---|---|---|
| Besteller stimmt zu | Eintragung ins Grundbuch | |
| Besteller verweigert | Handwerker kann Eintragung gerichtlich erzwingen | |
| Zeitverzögerung droht | Vormerkung im Grundbuch möglich → sichert Rangstelle |
Wichtig
Sicherungshypothek nur möglich, wenn dem Besteller das Grundstück gehört. Hat der Besteller bereits eine Bauhandwerkersicherung geleistet → kein zusätzlicher Anspruch auf Sicherungshypothek!