Kündigungsfrist
Bei Kündigung durch Arbeitnehmer 4 Wochen (28 Tage) immer zum 15. oder letzten des Monats
Bei Kündigung durch Arbeitgeber immer zum Ende des Monats
| Betriebszugehörigkeit (Jahre) | Kündigungsfrist (Monate) |
|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen |
| 2 | 1 |
| 5 | 2 |
| 8 | 3 |
| 10 | 4 |
| 12 | 5 |
| 15 | 6 |
| 20 | 7 |
Mitbestimmung
- Betriebsrat muss immer Informiert werden (Sonst unwirksam)
Abmahnung
Voraussetzungen:
- Hat eine eine abmahn berechtigte Person abgemahnt? (Arbeitgeber, berechtigte Person, Meister)
- Stehen alle Informationen des Arbeitnehmer in der Abmahnung? (Name, Vorname, Personalnummer, …)
- Hat der Arbeitnehmer eine Entschuldigung für sein Verhalten?
- Wurde der Arbeitnehmer zu seinem Verhalten gezwungen?
- Abmahnungen sollten immer schriftlich gemacht werden
- Hat der Arbeitnehmer seine Abmahnung schriftlich bestätigt?
- Dokumentationsfunktion: genaue Beschreibung des Fehlverhaltens
- Rügenfunktion: deutlich machen das das Verhalten auf keinen Fall geduldet wird
- Warnfunktion: Hinweis auf Auflösung des Arbeitsverhältnis bei erneuten Fehlverhalten
- Kam es in naher Vergangenheit zu einem gleichartigen Verhalten?
Kündigungsarten
Ordentliche Kündigung
Wenn die Fristen eingehalten werden
Außerordentliche Kündigung
- Nennt man Fristlos
- Nur bei wichtigem Grund
- Sexuelle Belästigung
- Gewalt
- Diebstahl