• Greift ab 6 Monaten Anstellung
  • Betriebe ab 10 Mitarbeitern
  • Einspruchsfrist 3 Wochen
  • Arbeitnehmer kann jederzeit kündigen (Frist beachten)

Gründe für Kündigung seitens Arbeitgeber


Personalbedingte Kündigung

  • Dauererkrankung
  • häufige Krankheit
  • fehlende körperliche Eignung
  • fehlende geistige Eignung

Betriebsbedingte Kündigung

  • Rationalisierungsmaßnahmen
  • Betriebsstilllegung
  • dauerhafter Auftragsrückgang
    • Ab 5 Kündigungen beim Arbeitsamt melden!
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung
  • Anspruch auf Abfindung
    • hälfte des gesamten, bisher bei dieser Firma verdienten Gehalts
    • wird monatlich berechnet, bei Teiljahren wird ab 6 Monaten das gesamte Jahr genutzt

Verhaltensbedingte Kündigungen

  • unentschuldigtes Fehlen
  • Beleidigung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Nur mit vorheriger Abmahnung

Besonderer Kündigungsschutz


  • Betriebsräte
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Schwerbehinderte
    • Ab 20 Mitarbeitern min. 5% Behinderte
  • werdende Mütter
  • Elternzeit
  • Pflegezeit

Massenentlassungen


  • ab 20 Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz Firma muss mit Begründung ans Arbeitsamt melden wenn innerhalb von 30 Jahren
EntlassungenMin GesamtmitarbeiterMax Gesamtmitarbeiter
52060
2560500
30500
entlassen werden.

Kündigungsschutzklage


  • Frist: 3 Wochen ab Kündigungserhalt
    • Tag des Erhalts gehört nicht dazu

Ausnahmen


  • Geschäftsführer
  • Betriebsleiter
  • Leitende Angestellte
  • wenn sie selbst berechtigt waren, Mitarbeiter zu kündigen