Kündigungsfrist


Bei Kündigung durch Arbeitnehmer 4 Wochen (28 Tage) immer zum 15. oder letzten des Monats

Bei Kündigung durch Arbeitgeber immer zum Ende des Monats

Betriebszugehörigkeit (Jahre)Kündigungsfrist (Monate)
Probezeit2 Wochen
21
52
83
104
125
156
207

Mitbestimmung


  • Betriebsrat muss immer Informiert werden (Sonst unwirksam)

Abmahnung


Voraussetzungen:

  • Hat eine eine abmahn berechtigte Person abgemahnt? (Arbeitgeber, berechtigte Person, Meister)
  • Stehen alle Informationen des Arbeitnehmer in der Abmahnung? (Name, Vorname, Personalnummer, …)
  • Hat der Arbeitnehmer eine Entschuldigung für sein Verhalten?
  • Wurde der Arbeitnehmer zu seinem Verhalten gezwungen?
  • Abmahnungen sollten immer schriftlich gemacht werden
  • Hat der Arbeitnehmer seine Abmahnung schriftlich bestätigt?
  • Dokumentationsfunktion: genaue Beschreibung des Fehlverhaltens
  • Rügenfunktion: deutlich machen das das Verhalten auf keinen Fall geduldet wird
  • Warnfunktion: Hinweis auf Auflösung des Arbeitsverhältnis bei erneuten Fehlverhalten
  • Kam es in naher Vergangenheit zu einem gleichartigen Verhalten?

Kündigungsarten


Ordentliche Kündigung

Wenn die Fristen eingehalten werden

Außerordentliche Kündigung

  • Nennt man Fristlos
  • Nur bei wichtigem Grund
    • Sexuelle Belästigung
    • Gewalt
    • Diebstahl