• Gilt ab 18 Jahren
  • 48 Stunden pro Woche max
  • bei 6 Werktagen
  • Täglich max. 10 Stunden
    • Überstunden müssen innerhalb 6 Monate ausgeglichen werden
  • Aufzeichnungen müssen 10 Jahre aufgehoben werden

Ruhepausen - 30 Min bei 6-9 Stunden - 45 Min ab 9 Stunden - Einzelne Pause nicht unter 15 Min

Nachtarbeit

  • Nachtzeit: 23:00 - 06:00
  • Nachtzuschlag: 25% vom Bruttolohn
  • Nachtarbeit ab 2 Stunden in der Nachtzeit
  • Nachtzuschlag nur ab 48 Tage im Jahr
  • Steuer und Sozialabgaben frei wenn:
    • unter 20% vom Grundlohn zwischen 20:00 und 06:00
    • unter 40% zwischen 00:00 und 04:00