- Gilt ab 18 Jahren
- 48 Stunden pro Woche max
- bei 6 Werktagen
- Täglich max. 10 Stunden
- Überstunden müssen innerhalb 6 Monate ausgeglichen werden
- Aufzeichnungen müssen 10 Jahre aufgehoben werden
Ruhepausen - 30 Min bei 6-9 Stunden - 45 Min ab 9 Stunden - Einzelne Pause nicht unter 15 Min
Nachtarbeit
- Nachtzeit: 23:00 - 06:00
- Nachtzuschlag: 25% vom Bruttolohn
- Nachtarbeit ab 2 Stunden in der Nachtzeit
- Nachtzuschlag nur ab 48 Tage im Jahr
- Steuer und Sozialabgaben frei wenn:
- unter 20% vom Grundlohn zwischen 20:00 und 06:00
- unter 40% zwischen 00:00 und 04:00