Grundpflichten des Arbeitgebers
- Schutzmaßnahmen
- Gefährdungen vermeiden
- Sicherheitsunterweisung
- Arbeitsmedizinische Untersuchung ermöglichen
- Ab 10 Mitarbeitern Gefahren dokumentieren
Pflichten des Arbeitnehmers
- Für Sicherheit und Gesundheit sorgen
- Geräte bestimmungsgemäß bedienen
- Gefahren und Defekte umgehend melden
- Verantwortliche bei der Gewährleistung des Arbeitsschutzes unterstützen
Rechte des Arbeitnehmers
- Beschwerderecht
- Entfernung vom Arbeitsplatz bei Gefahr
- Vorschlagrecht von Maßnahmen zur Sicherheit