Grundpflichten des Arbeitgebers


  • Schutzmaßnahmen
  • Gefährdungen vermeiden
  • Sicherheitsunterweisung
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung ermöglichen
  • Ab 10 Mitarbeitern Gefahren dokumentieren

Pflichten des Arbeitnehmers


  • Für Sicherheit und Gesundheit sorgen
  • Geräte bestimmungsgemäß bedienen
  • Gefahren und Defekte umgehend melden
  • Verantwortliche bei der Gewährleistung des Arbeitsschutzes unterstützen

Rechte des Arbeitnehmers


  • Beschwerderecht
  • Entfernung vom Arbeitsplatz bei Gefahr
  • Vorschlagrecht von Maßnahmen zur Sicherheit